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   VG Augsburg, 31.03.2009 - Au 3 K 08.1511   

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https://dejure.org/2009,74068
VG Augsburg, 31.03.2009 - Au 3 K 08.1511 (https://dejure.org/2009,74068)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.03.2009 - Au 3 K 08.1511 (https://dejure.org/2009,74068)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. März 2009 - Au 3 K 08.1511 (https://dejure.org/2009,74068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Taxi; Leistungsfähigkeit; Eigenkapital; Sparbuch der Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Schwerin, 08.06.2018 - 7 B 971/18

    Ausnahmefall trotz Straffälligkeit anzunehmender personenbeförderungsrechtlicher

    So dürfte der in den Verwaltungsvorgängen dokumentierte, nicht bestandskräftig mit einem Bußgeld von 500 EUR geahndete und in Einzelheiten zwischen den Beteiligten streitige zweimalige Verstoß gegen das Verbot von Personenbeförderungen ohne die notwendige Genehmigung am frühen Karnevalssamstag 2018 durch den Einsatz eines Mietwagens an Stelle des angeblich defekten (dem Antragsteller genehmigten) Taxis, dessen Ersatz angeblich kurzfristig dem Antragsgegner gemeldet worden sei, auch bei einer gerichtlichen Bestätigung der Feststellungen des Antragsgegners bereits nicht als schwerer Verstoß gegen das Personenbeförderungsrecht anzusehen sein (wie es etwa eine wissentliche dauerhafte Fortsetzung der Ausübung des Taxigewerbes nach Ablauf der Genehmigung wäre; s. hierzu das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts - VG - München vom 23. September 1998 - M 6 K 98.2635 -, juris Rdnr. 6 und 9; vgl. auch den Beschluss desselben Gerichts vom 8. September 1999 - M 6 E 99.3179 -, juris Rdnr. 21 und 33, ferner allgemein das Urteil des Bayerischen VG Augsburg vom 31. März 2009 - Au 3 K 08.1511 -, juris Rdnr. 28).

    Daher hält die Kammer (ebenso wie das Bayerische VG Augsburg im zitierten Urteil vom 31. März 2009 - Au 3 K 08.1511 -, juris Rdnr. 27, in einem Vergleichsfall) einen siebenjährigen Zeitraum seit der letzten abgeurteilten Tat für eine aussagekräftige Bestätigung des charakterlichen Wandels beim Antragsteller, der nicht nur als "Wohlverhalten unter Verfahrensdruck" zu würdigen ist.

  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 3 K 17.137

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit drei Taxen

    Die Klage gegen den Bescheid vom 30. September 2008 und auf Erteilung der beantragten Genehmigung wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. März 2009 (Az. Au 3 K 08.1511) abgewiesen.
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